In diesen schwierigen Zeiten hat der Staat einen vereinfachter Zugang zu den Jobcenter-Leistungen für Soloselbständige geschaffen, wenn ab dem 01.03.2020 bis einschließlich 30.06.2020 ein Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird. Weitere Informationen finden Sie bei der Arbeitsagentur II.